Wenn Sie von der Pflege eine Auszeit nehmen möchten
Angehörige Menschen zu pflegen ist eine schöne und zugleich auch anstrengende Aufgabe. Sie kostet viel Zeit und Geduld und zehrt oft an der eigenen Substanz.
Wenn Sie einen Angehörigen selbst pflegen, erhalten Sie die Möglichkeit der Entlastung durch die gesetzlich geregelten Leistungen der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI.
Wir
ermöglichen Ihnen durch die Verhinderungspflege stundenweise oder über einen längeren Zeitraum Entlastung, die Sie z.B. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen dringend benötigen.
Wir
pflegen und betreuen Ihre pflegebedürftigen Angehörigen - wie gewohnt - daheim in Ihrer wohl vertrauten Umgbung und können Ihnen alle Leistungen anbieten, die wir auch in der "normalen" Alten- und Krankenpflege erbringen.
Voraussetzung für Verhinderungspflege
Verhinderungspflege wird von den Pflegekassen auf Antrag gewährt. Sie haben bereits nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate Anspruch auf diese gesetzliche Leistung in Höhe von maximal 1.612,00 EUR pro Jahr.
Wir
erarbeiten gerne mit Ihnen gemeinsam ein wirkungsvolles Leistungspaket und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse auf.