Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für Menschen, die von ihrer Pflegekasse einem Pflegegrad zugeordnet sind und von ihren Angehörigen oder einer 24h-Betreuung gepflegt werden, ist zwei bis vier Mal jährlich ein Qualitätssicherungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben.
Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslichen Pflegenden (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Durchführung ist gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen (§§ 37 Abs. 4, 106a SGB XI).
Die Sozialstation Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim darf als anerkannter Pflegedienst diese Beratungsbesuche bei Ihnen durchführen.
Unser Beratungsteam verfügt über die nötige Fachkompetenz und informiert Sie beim Besuch gerne über die vielfältigen Hilfeleistungen der Pflegeversicherung.