Informationen zur Pflegeversicherung
Das Pflegestärkungsgesetz 2 - PSG II
Der Bundestag hat im November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen.
Die Gesetzesänderung sieht zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Grundlage dafür sind vor allem die Einführung
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und des neuen Begutachtungsinstruments. Letzteres orientiert sich in Zukunft ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Betroffenen.
Um die angestrebten Verbesserungen zu erreichen, bringt das neue Gesetz einen fundamentalen Wandel in der Pflegeversicherung mit. Dieser musste gut vorbereitet
werden und bedurfte vieler Schritte, die bis 2017 vollzogen worden sind.
Ab dem 1. Januar 2017 hat das Pflegestärkungsgesetz II in vollem Umfang
seine Wirkung entfaltet.